Müssen Diskotheken Haftung für Garderobe übernehmen?

Viele kennen das Schild „Für Garderobe keine Haftung“ aus Discos oder Gaststätten. Wie sieht es aber im Ernstfall aus? Selbst hat man auf den Nummernzettel zwar aufgepasst, aber die Person an der Jackenabgabe kann die Jacke nicht finden und verweist auf das Schild. Laut gültigem Recht sieht es jedoch anders aus. Grundssätzlich werden zwei Möglichkeiten unterschieden. Ist die Garderobe im Blickfeld des Gastes (wie es in Gaststätten der Fall sein kann, wenn der Haken neben dem Tisch ist), dann haftet der Gastwirt nicht. Kann der Gast die Garderobe nicht einsehen oder ist gar in einem anderen Raum (wie es in fast allen Diskotheken der Fall ist), dann müsste der Discobetreiber in vielen Fällen für die abhanden gekommene Kleidung haften. Wird für die Jackenaufbewahrung auch noch Geld verlangt (wie in den meisten Discos üblich), kommt noch ein zusätzliches Argument hinzu. Die Schilder oder etwaige Anmerkungen in den AGBs der Disco ändern daran nichts.

Selbstverständlich stellt dies keine Rechtsberatung dar und jeder Einzelfall bedarf einer eigenen Überprüfung. Wer keine Scheu vor Paragraphen hat, kann sich mal § 688 BGB ff. anschauen, dort geht es um den Verwahrungsvertrag.


Hinterlasse eine Antwort

Anti-Spam Protection by WP-SpamFree