Anzügliche Werbung vor einer Schule!

Eine etwas unglücklich platzierte Werbung für eine Discothek in Bad Tölz sorgt derzeit in Geretsried für Aufregung. Die Discothek Blu in Bad Tölz hat ihr Werbeplakat für die sogenannte „Popp Nacht“ direkt vor einer Schule platziert. Neben aufreizenden Damen wird dort mit diversen anzüglichen Spielchen und Alkohol-Aktionen geworben. Darf sowas vor einer Schule platziert werden? Eintritt haben ohnehin nur Volljährige Personen. In Geretsried dauerte es jedenfalls nicht lange bis die ersten Eltern Alarm schlugen. Die Werbeflächen werden nun entfernt. Was meint ihr? Sehen die Kids die Werbung sowieso woanders oder gehört der Schulbereich von solcher Werbung befreit?

(Quelle: merkur-online.de)

Update: Auch in Dresden hat eine Disco nun mit einem Werbeplakat für Aufsehen gesorgt und sogar den Unmut der Deutschen Werberat auf sich gezogen. Die Diskothek Fahrenheit 100 verteidigt sich allerdings damit, dass sie mit einem Filmtitel wirbt.

(Quelle: zaw.eu)


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