nächtlicher Alkoholverkauf darf verboten werden

Wie bereits berichtet ist in Baden-Württemberg der Alkoholverkauf an Tankstellen, Kiosken und Supermärkten zwischen 22 und 5 Uhr verboten. Nun hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde nicht einmal zur Entscheidung angenommen. Das Gericht erkenne keine „grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung“. Zwar greife die Regelung in die allgemeine Handlungsfreiheit ein, aber da es nicht gegen das Übermaßverbot verstößt, sei das Grundrecht dadurch nicht verletzt.

(Quelle: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11. Juni 2010)


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