Der berühmte Mythos der Ausweis-Mitführ-Pflicht

Ein immer wieder beliebtes Thema am Stammtisch ist die Ausweispflicht bzw. dass man in Deutschland einen Ausweis mitführen muss und, auf Verlangen einer dazu berechtigten Behörde, herzeigen muss. Wie jetzt? Ausweispflicht heisst doch nicht dass man den Ausweis dabei haben muss. Genau da ist das Problem vieler Diskussionsrunden. In Deutschland gibt es laut § 1 des Gesetzes über Pesonalausweise (PersAuswG) in der Tat eine so genannte Ausweispflicht für Personen ab dem Vollenden des 16. Lebensjahres. Das heisst allerdings lediglich, dass man einen Ausweis (oder Reisepass) besitzen muss und nicht ständig mit sich führen. Das Vorzeigen auf Verlangen muss ja nicht unmittelbar erfolgen.

Für Diskotheken hat die Ausweispflicht sowieso keine Bedeutung, schließlich sind die Türsteher und der Disco-Betreiber ohnehin keine Behörde, der man den Ausweis zeigen muss! Allerdings ist der Disco-Betreiber Hausherr und darf entscheiden wer Zutritt hat und wer nicht. Schließlich bekommt er Probleme, wenn sich bei einer Kontrolle minderjährige Personen in der Disco aufhalten. Will man also in eine Diskothek rein, kommt man nicht drum herum sich so ausweisen zu können, dass der Disco-Betreiber sicher gehen kann bei einer Kontrolle keine Strafe zahlen zu müssen.

Alles in Allem ist natürlich anzuraten im täglichen Leben einen Ausweis mit sich zu führen, da es etwaige Kontrollen schlichtweg vereinfacht und man sich nicht unnötig verdächtig macht. Kurzum für den Stammtisch: Ausweispflicht gibt es. Mitführpflicht aber nicht. Mitführen macht allerdings vieles leichter 🙂


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