Einverständniserklärung der Eltern für Disco-Besuch unter 18


Da wir nun vermehrt angeschrieben wurden, wo es Vordrucke oder Formulare von Einverständniserklärungen gibt, die es Jugendlichen ermöglichen sich auch nach 24 Uhr noch in einer Diskothek aufzuhalten, haben wir beschlossen einen Blog-Eintrag darüber zu verfassen und eine Muster-Vorlage zum Download bereitzustellen. Grundsätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass das Jugendschutzgesetz durchaus seine Berechtigung hat und wie der Name vermuten lässt, die Jugend schützen soll. Die Missachtung des Jugendschutzgesetzes kann also sowohl für Eltern als auch für den Veranstalter bzw. Diskothekenbetreiber unangenehme Folgen haben. Es empfielt sich daher (vor allem für Eltern) einmal einen Blick in das Jugendschutzgesetz zu werfen, dies ist für jedermann z.B. unter http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/ möglich.

Zum Thema „Tanzveranstaltungen“ (eine Diskothek ist beispielsweise eine öffentliche Tanzveranstaltung) steht unter §5:

(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.
(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.

Zusammengefasst heisst das:

  • Jugendliche im Alter von 16-18 dürfen ohne erziehungsberechtigter Begleitperson maximal bis 24 Uhr in einer Diskothek bleiben
  • Sollte die Veranstaltung von einem „anerkannten Träger der Jugendhilfe“ durchgeführt werden, kann für Jugendliche unter 16 Jahren eine Ausnahme bis 24 Uhr gestattet werden. Da ein anerkannter Träger der Jugendhilfe nicht gesetzlich definiert ist, solltet ihr euch auf jeden Fall in der zuständigen Behörde (z.B. Landratsamt) erkundigen, nachfragen kostet nichts.
  • Der Absatz (3) ist entscheidend, jede Behörde kann Ausnahmen genehmigen, muss aber nicht!

Muster-Formular einer Übertragung der Personenfürsorge

(oder wie es auch oft gesucht wird: Einverständniserklärung der Eltern für einen Discobesuch)

Die meisten Diskotheken bieten bereits auf der eigenen Homepage eine Vorlage solch einer Vereinbarung zum Downloaden. Dort kann man sich auf jeden Fall mal informieren oder nachfragen. Die Diskothekenbetreiber kennen meist am besten was die örtliche Behörde erlaubt, bzw. wie sie mit dem Thema umgehen.

Wir haben trotzdem ein Muster-Formular erstellt, wie so eine Übertragung der Personenfürsorge aussehen könnte. Folgende Punkte sind dabei zu beachten:

  • Der Vordruck ist ausschließlich für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren
  • Der Vordruck ist keine Garantie, dass Jugendliche unter 18 in jeder Disco oder Veranstaltung länger als 24 Uhr bleiben dürfen
  • Die erziehungsbeauftragte Person muss nüchtern bleiben um den Erziehungspflichten nachgehen zu können
  • am besten ist es das Formular zweimal auszufüllen. Eine Version gebt ihr dem Veranstalter, die andere führt ihr mit euch.
  • letztendlich entscheidet immer die hiesige Behörde was erlaubt ist. Manche Behörden erlauben diese Vereinbarungen schlichtweg nicht
  • Der Veranstalter hat Hausrecht, auch er muss diese Vereinbarung nicht akzeptieren
  • Wer Unterschriften fälscht, kann nach dem Strafgesetzbuch wegen Urkundenfälschung mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden, also lasst solchen Blödsinn und fragt eure Eltern

Werde Fan unserer Facebook-Seite und downloade das Formular:

Muster-Formular einer Übertragung der Personenfürsorge (PDF, 0 B)

Solltet ihr noch Fragen zum Jugendschutzgesetz haben, dann schreibt einfach einen Kommentar.


29 Antworten zu “Einverständniserklärung der Eltern für Disco-Besuch unter 18”

  1. Meier sagt:

    Hallo,
    wer haftet im Fall eines Schadens, nach wie vor die Eltern oder der Jugendliche der die Aufsichtspflicht übernimmt?
    Gruß
    bernd Meier

  2. Sven sagt:

    Hallo Meier,

    es haftet im Schadesfall (Köroerliche u. Seelische Verletzungen) der Aufsichtsbeauftragte. Also der ERWACHSENE der die Aufsichtspflicht für den jugendlichen übernimmt.

    MfG, Sven

  3. Kalle sagt:

    Hallo,
    Ich bekomme eine Austauschschülerin aus Schweden. Wir möchten mal als Gruppe weggehen, die Gruppe ist aber noch U18, funktioniert die Einverständniserklärung auch für die Schweden? Kann ihre Mutter einfach ihre Adresse, etc. aus Schweden angeben, oder muss ich die Adresse von mein Haus und meine Mutter als Erziehungsberechtigten weil sie bei mir ne Woche wohnt??
    Könntet ihr mir einer Mail schreiben, dann ist es leichter für mich die Antwort zu bekommen.

    Danke Euer Kalle

  4. Pia sagt:

    Hallo 🙂

    meine Freundin 15 Jahre möchte mit mir 16 aufn Kiez. Das Problem beide unter 18.
    Doch wie ist es wenn ihre Mutter mitkommt, somit für uns beide die Aufsicht übernimmt? Und dies von meinen Eltern gestattet wird?

    Gruß Pia

  5. nigel sagt:

    hi,

    da deine Mutter dabei ist, und sie deine Erziehungsberechtigte ist wird es aufjedenfall funktionieren.

  6. toby sagt:

    Servus,

    ist es in Discos möglich ,dass ein Ü18-jähriger für 2 U18-Jährige Aufsicht machen?

  7. anna sagt:

    ich finde es gut das es einverständniserklährungen gibt

  8. ich sagt:

    hi.
    kann man wenn man unter 16 ist in kneipen, diskos etc. ab 16 gehen, wenn man eine einverständniserklärung der eltern dabei hat?

  9. Discos.de sagt:

    Laut Jugendschutzgesetz geht das nicht und da es bei den Behörden schon bei 16-18 jährigen nicht immer geht, kann ich mir das schlecht vorstellen. Am besten bei deinem zuständigen Landratsamt nachfragen.

  10. Flo sagt:

    Wo bekomme ich so eine Einverständniserklärung für meine Freundin her

  11. Discos.de sagt:

    Schau mal auf dieser Seite weiter oben, da gibt es ein Muster-Formular.

  12. mr. cake sagt:

    wie siehts denn nun aus?
    darf man für 2 unter 18jährige unterschreiben??

  13. Vanessa sagt:

    Hallo,
    kann der Besitzer der Diskothek auch sagen: „Es ist mir egal was das Jugendschutzgesetz sagt. Ich lass keine Minderjährigen hier rein, auch nicht wenn ein Elternteil von dir dabei ist.“?

  14. Discos.de sagt:

    Ein Diskotheken-Besitzer hat immer Hausrecht und kann natürlich selbst entscheiden wen er reinlässt.

  15. Alexandra sagt:

    Hallo,
    wenn ich die erziehungsbeauftragte bin, kann ich das auch für mehr als eine person sein?
    MfG
    Alexandra

  16. Alev sagt:

    darf man studio9 an 16 mit fomulat und begleiterperson??

  17. ikram sagt:

    meine mama hat einen anderen nachnamen wie ich wie soll ich das jetzt machen ? mein vater ist zur zeit nicht da :S

  18. Sama sagt:

    Hallo! wie wird das denn kontrolliert ob die Begleitperson nüchtern bleibt?
    kriegt die dann ein U-18 Bändchen? und was passiert wenn die Person Alkohol trinkt??

  19. Nora sagt:

    Ach komm….. Wer als U18 in die Disko will, der schafft das auch. Wer dann noch Alk trinken will, hat meistens die entsprechenden Freunde dabei. Man kann nur auf Vernunft hoffen.

  20. Mari sagt:

    wo ist dieser musterformular

  21. juju sagt:

    hay kann ich 14 bald 15 ins A5 mit meinem freund 22 ??

  22. Jennieh sagt:

    Hey,
    also wie ich das verstanden habe kann jetzt auch jemand unter 16 Jahren in eine Disco gehen? Also wenn die Eltern oder eine „aufsichtsperson“ dabei ist?

  23. Lisa sagt:

    Das dokument lässt sich nicht öffnen… kann man das noch wo anders downloaden?

  24. Anna sagt:

    wie ist es mit Reisen. ich möchte mit meinem freund weg fliegen. er ist schon 18 ichaber nicht. brauch manda nicht auch wasfür die reiseargentur?

  25. Tamara sagt:

    Geht es, dass ein Austauschschüler aus Amerika der ja schließlich ein Visum für deutschland hat und 18 ist für jemanden von hier aufsicht macht? oder geht das nicht?

  26. Fatma sagt:

    Hallo,
    wie lange kann ich U18 (bin 14) in einer Disko bleiben, wenn meine Eltern die Einverständniserklärung ausfüllen und ich mit meinem Freund (19 Jahre) gehe? Kann ich an Fasnacht länger weg- ist ja nur einmal im Jahr- oder gelten da die gleichen Regeln wie immer?
    Danke für die Antwort!

  27. jasmin sagt:

    ich bin 15 jahre alt darf ich mit einverständniserklärung ins billard cafe in lambrecht also mit dem fomula …???? oder muss da noch ein 18 jähriger dabei sein

  28. ksenija sagt:

    meine freundin ist 17 und ich 20 und wir suchen ein muttizettelformular für Soda-Club Berlin…hat einer ne idee wo ich es finden kann?

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