Partyfotos in Diskotheken dürfen nicht ohne Einwilligung veröffentlicht werden

Auch wenn es heute üblich ist, dass in Diskotheken und Clubs Partyfotos fürs Internet gemacht werden, so bleibt das Recht am eigenen Bild bestehen und dürfen nur mit Erlaubnis des Abgebildeten veröffentlicht werden. Bereits im Februar 2009 hat das Amtsgericht Ingolstadt (Az. 10 C 2700/08) entschieden, dass man durch das Betreten einer Disco kein automatisches Einverständnis zur Foto-Veröffentlichung abgibt.

Selbst wenn die Foto-Veröffentlichung in der Hausordnung aufgeführt ist, so kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Gast sich diesen auch unterwirft. Genauso verhält es sich bei einer Clubmitgliedschaft, auch dort dürfte ein entsprechender Passus unwirksam sein.

(Quelle: anwaltniemeyer.de)


Eine Antwort zu “Partyfotos in Diskotheken dürfen nicht ohne Einwilligung veröffentlicht werden”

  1. […] hast du auch das Recht dazu dies dem Portalbetreiber zu verbieten. Im September haben wir bereits davon berichtet, nichtmal ein Vermerk in der Hausordnung oder am Eingang der Diskothek hilft die Veröffentlichung […]

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