Das bekannte Problem der Herren in Diskotheken. Wie spricht man sie an?! Soll man direkt hingehen oder vorher Blickkontakt aufbauen? Soll man sie antanzen oder gleich einen Drink ausgeben? ..und überhaupt, was soll ich sagen??? Zahlreiche Fragen geistern den Herren durch den Kopf und ehe man zu einer Entscheidung gekommen ist, ist bereits jemand zuvorgekommen oder man hat so viel Alkohol getankt, dass jeder Versuch zum Scheitern verurteilt ist. Was also tun?
Wenn man sich vorher einiger Grundprinzipien bewusst wird und sich an einige Regeln hält, sollten auch sehr schüchterne Exemplare zu ersten Erfolgen kommen.
Nachdem Rauchen nun komplett verboten ist, gibt es sicher bald das nächste Verbot. Alkohol? Ist zumindest draußen schon verboten, drinnen ist es zwar schwierig, aber kommt sicher auch noch. Was ist aber mit der lauten Musik? Ähnlich zum Rauchen muss doch hier unbedingt der Arbeitnehmerschutz einspringen. Schließlich kann ein/e Angestellte/r sich in einer Disco dem Lärm genauso wenig entziehen wie dem Qualm der Zigaretten. Für Disco-Besucher gilt das gleiche. Die passiven Hörer sind dem Lärm schutzlos ausgeliefert. Hinzu kommt noch, dass nicht jeder den gleichen Musikgeschmack hat. Ein Musik-Verbot ist also nur noch eine Frage vom nächsten Wahlkampf ohne Plan.
Das Gute daran: Es gibt für dieses Verbot schon lange die perfekte Lösung. Nämlich die “stille Disco” oder international “silent Disco”! Hier bekommt jeder Gast einen Funk-Kopfhörer beim Betreten der Disco und kann selbst Lautstärke und Musikkanal einstellen. Somit ist die Gesundheit der Arbeitnehmer und Passiv-Hörer (zumindest fürs Ohr) gewährleistet. Das sieht dann ungefähr so aus:
P.S: ursprünglich sollte dieser Artikel eher lustig rüberkommen und die stille Disco als Gag vorstellen, mittlerweile hoffen wir, dass damit kein Politiker auf dumme Gedanken kommt…
Wie bereits berichtet ist in Baden-Württemberg der Alkoholverkauf an Tankstellen, Kiosken und Supermärkten zwischen 22 und 5 Uhr verboten. Nun hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde nicht einmal zur Entscheidung angenommen. Das Gericht erkenne keine “grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung”. Zwar greife die Regelung in die allgemeine Handlungsfreiheit ein, aber da es nicht gegen das Übermaßverbot verstößt, sei das Grundrecht dadurch nicht verletzt.
Die Bürger Bayerns haben entschieden. Ab August gilt in Bayern das schärfste Rauchverbot Deutschlands. In Gaststätten, Bars, Kneipen, Diskotheken und Bier- und Festzelten darf dann nicht mehr geraucht werden, und zwar ohne Ausnahme. Raucherclubs und Raucherräume sind nicht erlaubt und auch Eckkneipen haben kein Sonderrecht! Im Volksentscheid stimmten 61 Prozent der Wähler für dieses generelle Rauchverbot. Ob nun die Nichtraucher die Gastronomie finanzieren kann wird man sehen.
Kommenden Freitag beginnt die Fußballweltmeisterschaft 2010 in Südafrika. Auch wenn viele Mädels nach der furiosen WM 2006 längst zum Public Viewing dazugehören, können sie mit Fußball an sich immer noch nicht wirklich viel anfangen und beschränken sich meist darauf gut auszusehen und Flagge zu zeigen. Eine neue Mode-Kollektion namens “football loves couture” soll die Damen nun darin unterstützen edel auszusehen und trotzdem Flagge zeigen zu können. Also WM-Trikots für die Disco oder das Restaurant nach dem Public Viewing.
Ein immer wieder beliebtes Thema am Stammtisch ist die Ausweispflicht bzw. dass man in Deutschland einen Ausweis mitführen muss und, auf Verlangen einer dazu berechtigten Behörde, herzeigen muss. Wie jetzt? Ausweispflicht heisst doch nicht dass man den Ausweis dabei haben muss. Genau da ist das Problem vieler Diskussionsrunden. In Deutschland gibt es laut § 1 des Gesetzes über Pesonalausweise (PersAuswG) in der Tat eine so genannte Ausweispflicht für Personen ab dem Vollenden des 16. Lebensjahres. Das heisst allerdings lediglich, dass man einen Ausweis (oder Reisepass) besitzen muss und nicht ständig mit sich führen. Das Vorzeigen auf Verlangen muss ja nicht unmittelbar erfolgen.
Für Diskotheken hat die Ausweispflicht sowieso keine Bedeutung, schließlich sind die Türsteher und der Disco-Betreiber ohnehin keine Behörde, der man den Ausweis zeigen muss! Allerdings ist der Disco-Betreiber Hausherr und darf entscheiden wer Zutritt hat und wer nicht. Schließlich bekommt er Probleme, wenn sich bei einer Kontrolle minderjährige Personen in der Disco aufhalten. Will man also in eine Diskothek rein, kommt man nicht drum herum sich so ausweisen zu können, dass der Disco-Betreiber sicher gehen kann bei einer Kontrolle keine Strafe zahlen zu müssen.
Alles in Allem ist natürlich anzuraten im täglichen Leben einen Ausweis mit sich zu führen, da es etwaige Kontrollen schlichtweg vereinfacht und man sich nicht unnötig verdächtig macht. Kurzum für den Stammtisch: Ausweispflicht gibt es. Mitführpflicht aber nicht. Mitführen macht allerdings vieles leichter
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